Marktordnung, Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
- Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Markt Oberstaufen - Sachgebiet 12 Ordnungs- und Sozialwesen
AdresseMarkt Oberstaufen - Sachgebiet 12 Ordnungs- und Sozialwesen
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
+49 8386 93003-0+49 8386 93003-0
+49 8386 93003-29+49 8386 93003-29
Lau, Anna-LenaSachbearbeiterin
Sachgebiet 11 PersonalverwaltungOrt
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
OrtSchloßstraße 4
87534 Oberstaufen
Sachgebiet 12 Ordnungs- und SozialwesenOrt
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
OrtFärberweg 1
87534 Oberstaufen
OrtEdisonstraße 1
87437 Kempten
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)