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Wasserversorgung, Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Markt Oberstaufen

Markt Oberstaufen - Sachgebiet 21 Steueramt

AdresseMarkt Oberstaufen - Sachgebiet 21 Steueramt
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
+49 8386 93003-0+49 8386 93003-0
+49 8386 93003-29+49 8386 93003-29

Külzer, D.Sachgebietsleiter
08386 93003-3308386 93003-33
08386 93003-3908386 93003-39

Sachgebiet 21 SteueramtOrt
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
Ort
Hugo-von-Königsegg-Straße 8
87534 Oberstaufen
Sachgebiet 22 MarktkasseOrt
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen

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