Gemeindeeigene Gegenstände, Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Markt Oberstaufen - Sachgebiet 20 Kämmerei
AdresseMarkt Oberstaufen - Sachgebiet 20 Kämmerei
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
+49 8386 93003-0+49 8386 93003-0
+49 8386 93003-29+49 8386 93003-29
Unger, UrsulaSachbearbeiterin
Sachgebiet 20 KämmereiOrt
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
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