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Luftsicherheitsprogramm, Beantragung der Zulassung einer Änderung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das LBA umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

  • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramm zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit den Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.

Es gibt keine Frist.


Gebühr: 100 EUR - 1.000 EUR

Die Gebühr ist abhängig von den inhaltlichen Änderungen.

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (2 bis 6 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

    • Luftsicherheitsprogramm

    bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

    • Verpflichtungserklärung
    • Nachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens
    • Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung
    • Schulungsbescheinigung
    • Nachweise absolvierter Fortbildungen

    bei sonstigen Änderungen:

    • Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

  • § 9 Absatz 1 Satz 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
  • § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
  • Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nummer 300/2008

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
http://www.bsp-oberstaufen.info//online-dienste/dienstleistungen